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Barrierefreie Website: Was müssen Unternehmen in Österreich beachten?

Eine Website sollte für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder technischen Einschränkungen. Seit dem 28. Juni 2025 ist das Thema für viele österreichische Unternehmen auch rechtlich noch wichtiger geworden. Doch wer ist tatsächlich betroffen? Was verlangt das Barrierefreiheitsgesetz – und was macht eine Website überhaupt barrierefrei?

Als Web- und Digitalagentur aus Gratwein-Straßengel bei Graz beschäftigen wir uns bei nulleins communication nicht nur mit gutem Design, sondern auch mit Benutzerfreundlichkeit, technischer Qualität und digitaler Barrierefreiheit.

Denn eine moderne Website sollte nicht nur gut aussehen. Sie sollte auch möglichst vielen Menschen einen einfachen Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen ermöglichen.

Barrierefreiheitsgesetz: Was gilt seit Juni 2025?

Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Österreich neue gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen.

Grundlage dafür ist der European Accessibility Act (EAA), dessen Anforderungen in Österreich unter anderem mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt wurden.

Betroffen sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Bankdienstleistungen, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Gerade der elektronische Geschäftsverkehr macht das Gesetz auch für Websites und Onlineshops relevant.

Muss jede Firmenwebsite in Österreich barrierefrei sein?

Nein.

Eine der häufigsten Fehlannahmen ist, dass seit Juni 2025 automatisch jede österreichische Firmenwebsite vollständig barrierefrei sein muss.

Eine klassische Website, die lediglich ein Unternehmen, seine Leistungen und Kontaktmöglichkeiten präsentiert, fällt nicht allein deshalb automatisch unter die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes.

Anders kann es aussehen, wenn über die Website Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher angeboten oder verkauft, Verträge abgeschlossen oder andere vom Gesetz erfasste digitale Dienstleistungen angeboten werden.

Besonders relevant ist das Thema daher beispielsweise für Onlineshops und bestimmte digitale B2C-Angebote.

Ob eine konkrete Website tatsächlich unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt, hängt vom Unternehmen und dem jeweiligen Angebot ab. Im Zweifelsfall sollte die rechtliche Situation individuell geprüft werden.

Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?

Ja.

Das Barrierefreiheitsgesetz sieht eine wichtige Ausnahme für sogenannte Kleinstunternehmen vor, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.

Als Kleinstunternehmen gelten grundsätzlich Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Für viele kleinere Unternehmen in Graz, Graz-Umgebung und der Steiermark kann diese Ausnahme relevant sein.

Das bedeutet jedoch nicht, dass digitale Barrierefreiheit für kleinere Unternehmen keinen Sinn macht.

Im Gegenteil: Viele Maßnahmen verbessern gleichzeitig die allgemeine Benutzerfreundlichkeit einer Website.

Was bedeutet eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet und technisch umgesetzt, dass möglichst viele Menschen sie selbstständig nutzen können.

Davon profitieren beispielsweise Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, eingeschränktem Hörvermögen oder motorischen Einschränkungen. Auch ältere Menschen oder Personen, die eine Website nur mit der Tastatur oder mit unterstützenden Technologien bedienen, profitieren davon.

Barrierefreiheit betrifft deshalb mehrere Bereiche einer Website:

Design, Inhalte, Navigation und technische Umsetzung.

WCAG: Der wichtigste Standard für barrierefreie Websites

Bei der Umsetzung barrierefreier Websites spielen die Web Content Accessibility Guidelines – kurz WCAG – eine zentrale Rolle.

Die WCAG definieren international anerkannte Kriterien für zugängliche digitale Inhalte.

Dabei geht es nicht darum, einfach ein zusätzliches Plugin zu installieren. Viele einzelne Details müssen zusammenspielen.

Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Bedienbarkeit der Website mit der Tastatur
  • gut sichtbare Fokuszustände
  • sinnvolle Alternativtexte für relevante Bilder
  • eine logisch aufgebaute Überschriftenstruktur
  • verständlich bezeichnete Links und Buttons
  • korrekt beschriftete und bedienbare Formulare
  • ausreichend große und skalierbare Texte
  • Untertitel beziehungsweise Alternativen für relevante Medieninhalte
  • eine saubere semantische HTML-Struktur

Barrierefreiheit beginnt bereits beim Webdesign

Viele Barrieren entstehen nicht erst bei der Programmierung einer Website.

Sehr helle Schrift auf weißem Hintergrund kann beispielsweise elegant aussehen – gleichzeitig aber für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen nur schwer lesbar sein.

Auch sehr kleine Schriftgrößen, schwer erkennbare Links oder Informationen, die ausschließlich durch Farben vermittelt werden, können Probleme verursachen.

Barrierefreies Webdesign bedeutet deshalb keinesfalls, dass eine Website langweilig aussehen muss.

Gutes Design und Barrierefreiheit schließen sich nicht aus.

Klare Strukturen, gute Lesbarkeit und verständliche Navigation sorgen vielmehr dafür, dass eine Website für alle Besucherinnen und Besucher angenehmer zu bedienen ist.

Barrierefreie WordPress-Websites

Auch eine WordPress-Website kann barrierefrei umgesetzt werden.

Entscheidend ist nicht allein das verwendete CMS, sondern wie Design, Templates, Plugins und individuelle Funktionen umgesetzt werden.

Bei unseren WordPress-Projekten achten wir bei nulleins communication deshalb unter anderem auf eine sinnvolle Seitenstruktur, semantisch korrekte HTML-Elemente, verständliche Navigation, Farbkontraste und die Bedienbarkeit interaktiver Elemente.

Auch Websites, die mit Elementor umgesetzt werden, können hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit optimiert werden. Dabei müssen jedoch viele Einstellungen bewusst vorgenommen und anschließend überprüft werden.

Eine WordPress-Website ist also nicht automatisch barrierefrei – sie bietet aber eine gute Grundlage für eine zugängliche Umsetzung.

Reicht ein Accessibility-Plugin?

Nein – zumindest nicht alleine.

Es gibt zahlreiche Plugins und sogenannte Accessibility-Overlays, die versprechen, Websites mit wenigen Klicks barrierefrei zu machen.

Solche Werkzeuge können zusätzliche Funktionen bereitstellen oder bei einzelnen Problemen helfen.

Sie können jedoch beispielsweise keine unlogische Seitenstruktur korrigieren, schlecht aufgebaute Formulare vollständig reparieren oder automatisch entscheiden, welcher Alternativtext den Inhalt eines Bildes wirklich sinnvoll beschreibt.

Barrierefreiheit sollte deshalb möglichst bereits bei Konzeption, Webdesign und technischer Entwicklung berücksichtigt werden.

Bei bestehenden Websites empfiehlt sich zunächst eine Überprüfung der vorhandenen Barrieren.

Wie kann ich meine Website auf Barrierefreiheit testen?

Ein guter Accessibility-Check besteht aus mehreren Schritten.

Automatische Prüfwerkzeuge können zahlreiche technische Probleme erkennen. Dazu gehören beispielsweise fehlende Alternativtexte, bestimmte Kontrastprobleme oder Fehler in der HTML-Struktur.

Ein automatisierter Test alleine reicht jedoch nicht.

Zusätzlich sollten wichtige Funktionen manuell überprüft werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Navigation ausschließlich mit der Tastatur
  • sichtbarer Tastaturfokus
  • Menü und mobile Navigation
  • Formulare und Fehlermeldungen
  • Links und Buttons
  • Überschriftenstruktur
  • Farbkontraste
  • Vergrößerung von Texten und Inhalten
  • Screenreader-Kompatibilität
  • PDF-Dokumente und eingebundene Medien

Gerade bei umfangreicheren Websites oder Onlineshops können dabei Probleme sichtbar werden, die bei der täglichen Nutzung mit Maus und Bildschirm kaum auffallen.

Was kostet die Optimierung einer Website auf Barrierefreiheit?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Der Aufwand hängt stark davon ab, wie die bestehende Website aufgebaut wurde.

Bei einer technisch sauberen WordPress-Website können viele Punkte mit überschaubarem Aufwand verbessert werden. Bei älteren Websites, problematischen Themes oder umfangreichen individuellen Funktionen kann eine Optimierung deutlich aufwendiger sein.

Deshalb ist es sinnvoll, zunächst den aktuellen Zustand der Website zu überprüfen.

Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, welche Maßnahmen notwendig und welche Verbesserungen sinnvoll sind.

Warum Barrierefreiheit auch ohne gesetzliche Verpflichtung sinnvoll ist

Digitale Barrierefreiheit sollte nicht ausschließlich als gesetzliche Verpflichtung betrachtet werden.

Viele Maßnahmen verbessern gleichzeitig die allgemeine Usability und Qualität einer Website.

Gut lesbare Texte, klare Navigation, verständliche Buttons, logisch aufgebaute Inhalte und technisch sauber ausgezeichnete Elemente helfen letztlich allen Nutzerinnen und Nutzern.

Auch mit Suchmaschinenoptimierung gibt es Überschneidungen: Eine saubere Überschriftenstruktur, verständliche Inhalte und semantisches HTML erleichtern nicht nur Menschen, sondern auch Suchmaschinen die Einordnung einer Website.

Barrierefreiheit und SEO sind zwar nicht dasselbe – eine technisch und inhaltlich sauber aufgebaute Website schafft jedoch für beide Bereiche eine gute Grundlage.

Barrierefreie Website in Graz überprüfen lassen

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre bestehende Website die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit erfüllt?

nulleins communication unterstützt Unternehmen aus Graz, Graz-Umgebung und der gesamten Steiermark bei der Überprüfung und Optimierung bestehender Websites.

Wir analysieren typische gestalterische und technische Barrieren und zeigen verständlich auf, wo Verbesserungsbedarf besteht.

Dabei betrachten wir nicht nur einzelne WCAG-Kriterien, sondern die Website als Ganzes: vom Design und der Benutzerführung über Inhalte und Formulare bis zur technischen WordPress-Umsetzung.

Anschließend können notwendige Verbesserungen gezielt umgesetzt werden – ohne die bestehende Website unnötig komplett neu aufzubauen.

Fazit: Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal verstehen

Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Österreich auch rechtlich stärker in den Fokus gerückt.

Nicht jede Unternehmenswebsite fällt automatisch unter das Barrierefreiheitsgesetz. Trotzdem lohnt es sich, bestehende Websites auf mögliche Barrieren zu überprüfen und neue Websites von Anfang an zugänglich zu planen.

Denn eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, ist häufig einfacher zu bedienen und schafft einen professionellen digitalen Auftritt.

Ist Ihre Website bereits barrierefrei?

Wir werfen einen Blick darauf.

nulleins communication – Webdesign, WordPress & digitale Lösungen aus Graz-Umgebung.